Erstaunliches aus dem Deutschen Bundestag zur Hundesteuer
Anfang April 2006 bat ich den Deutschen Bundestag zu überprüfen, ob die Hundesteuer in der Bundesrepublik Deutschland nicht abgeschafft werden könnte und müsste, weil die Gründe, die vor über 100 Jahren zur Einführung der Hundesteuer geführt haben, nicht mehr gegeben sind. Die Hundesteuer wurde in Deutschland erstmals für Preußen um das Jahr 1810 als so genannte Luxussteuer eingeführt: Der Staat war der Ansicht, dass jemand, der Tiere besitzt, die keine Nutztiere sind, daneben auch noch genug Geld haben muss, um dafür einen Sonderbeitrag zu zahlen.
Die Eingangsbestätigung erhielt ich am 10.April 2006. Am 29.06.2006 beschloss der Bundestag eine Entscheidung, die mir am 5.Juli 2006 zugestellt wurde.
Darin heißt es: „Für die Erhebung derartiger Steuern haben die Länder Gesetzgebungsbefugnis. […] Der Bundesgesetzgeber hat somit auf die Beibehaltung, Änderung oder Abschaffung der Hundesteuer keinerlei Einfluss.“
Der Deutsche Bundestag hat also drei Monate gebraucht um sich mit einem Thema zu befassen, bei dem er nach mehreren Beratungen und Abstimmungen festgestellt hat, dass er dafür gar nicht zuständig ist.
Dafür wurde wertvolle Zeit und Arbeit verschwendet, die man bei genauerer Arbeitsteilung und mehr Mitarbeiter anstatt Mitarbeiterabbau sinnvoller einsetzen könnte.